„Jedes Fahrzeug muss jederzeit durch Sehen und Hören sowie durch jedes andere geeignete Mittel, das den gegebenen Umständen und Bedingungen entspricht, gehörig Ausguck halten, um sich über die Lage und die Möglichkeit eines Zusammenstoßes vollständig klar zu werden.“
So lautet Regel 5 der KVR – die Grundregel zur Vermeidung von Kollisionen auf See. Auf Berufsschiffen mit eigener Brückenwache und ausgebildeter Besatzung lässt sie sich erfüllen. Für Freizeitsegler dagegen, vor allem auf langen Passagen oder mit knapper Crew, ist sie eine juristische Fiktion, die gefährliche Widersprüche schafft.
Berufsschifffahrt gegen die Realität an Bord der Yacht
Die Berufsschifffahrt legt Regel 5 nach den Maßstäben des professionellen Betriebs aus: eigene Ausgucke, feste Wachpläne und klare Befehlsketten. Genau dieses Modell hatte der Gesetzgeber vor Augen. Nach einem Zusammenstoß entscheidet vor Gericht oft die Frage, ob die Regeln zum gehörigen Ausguck eingehalten wurden.
Freizeitsegler bewegen sich in einer ganz anderen Welt. Ein Paar auf einer 40-Fuß-Yacht mitten auf dem Ozean kann sich keinen eigenen Ausguck leisten. Es ist zugleich Koch, Navigator, Trimmer, Maschinist und Wachhabender – häufig alles auf einmal. Jederzeit „gehörig Ausguck durch Sehen und Hören“ zu halten, ist nicht nur schwer, sondern physiologisch unmöglich.
Das Dilemma des Einhandseglers
Am deutlichsten zeigt sich diese Unmöglichkeit beim Einhandsegler. Schlafend kann er schlicht keinen ununterbrochenen Ausguck halten – die Regel verlangt ihn aber „jederzeit“. Die Seglergemeinschaft weiß um diese Realität (Einhand-Ozeanpassagen sind verbreitet und werden gefeiert), doch die Vorschrift bleibt unverändert. Juristisch betrachtet verstößt ein Einhandsegler in dem Moment gegen Regel 5, in dem er die Augen schließt.
Das Problem Müdigkeit: Gehirnleistung unter Belastung
Selbst wenn Segler formal „Wache gehen“, schwankt ihre geistige Leistungsfähigkeit stark mit dem Grad der Erschöpfung. Studien zum Schlafentzug zeigen: Nach langer Wachzeit bricht die mentale Leistung dramatisch ein.
- Nach 17 Stunden ohne Schlaf: Geistige Leistung wie bei 0,5 ‰ Blutalkohol
- Nach 24 Stunden ohne Schlaf: Wie bei 1,0 ‰ Blutalkohol – in den meisten Ländern fahruntüchtig
- Sekundenschlaf: Kurze, unwillkürliche Aussetzer von 3 bis 15 Sekunden bei starker Erschöpfung
Denken Sie nun an den Freizeitsegler am vierten Tag einer Passage: zerstückelter Schlaf, dazu der Versuch, in einer Schifffahrtsstraße komplexe Radarechos oder AIS-Ziele zu deuten und gleichzeitig von Hand zu steuern. Sein Gehirn arbeitet nicht auf voller Leistung, sondern auf Reserve – mit verlangsamten Reaktionen, getrübtem Urteilsvermögen und eingeschränktem Lagebild.
Die grausame Ironie: Regel 5 verlangt von genau diesem erschöpften Segler, sich „über die Lage vollständig klar zu werden“ – ausgerechnet dann, wenn sein Gehirn dazu am wenigsten in der Lage ist.
Das schwächste Glied: unerfahrene Crew unter Druck
Auf vielen Freizeityachten besteht die „Crew“ aus dem Partner, einem Freund oder dem eigenen Kind mit wenig Erfahrung auf See. Braucht der erfahrene Skipper Ruhe, übernimmt diese weniger geübte Person das Ruder. Rechtlich ist sie für denselben „gehörigen Ausguck“ verantwortlich wie ein professioneller Wachoffizier auf der Brücke – obwohl sie womöglich Folgendes mitbringt:
- Nur geringe Kenntnis von Lichtern und Ausweichregeln
- Keine Ausbildung im Deuten von Radar oder AIS
- Kaum Übung darin, Geschwindigkeiten und Kurse anderer Fahrzeuge einzuschätzen
- Hohe Anspannung durch die Verantwortung
Das Ergebnis ist vorhersehbar: Das schwächste Glied in der Kette des Ausgucks ist kein Geräteausfall, sondern die menschliche Leistungsfähigkeit unter realen Bedingungen.
Die Falle „jedes verfügbare Mittel“
Die Forderung aus Regel 5, „jedes andere geeignete Mittel, das den gegebenen Umständen entspricht“ zu nutzen, schafft einen verkehrten rechtlichen Anreiz. Je mehr Sicherheitstechnik Sie einbauen, desto höher der Maßstab, an dem man Sie misst.
Von einem Boot mit Radar, AIS, Autopilot und Kartenplotter wird erwartet, dass alles wirksam genutzt wird. Kommt es zum Zusammenstoß und zeigt die Untersuchung, dass das Radar nicht richtig eingestellt oder der AIS-Alarm nicht gesetzt war, kann dem Skipper Fahrlässigkeit vorgeworfen werden – selbst wenn er nach Tagen auf See völlig erschöpft war.
Ein Boot mit minimaler Elektronik steht dagegen unter geringeren Erwartungen. Es muss nur nutzen, was „verfügbar“ ist – und ist nichts Anspruchsvolles an Bord, sinkt der rechtliche Maßstab entsprechend.
Das Ausrüstungs-Paradoxon
Mehr Sicherheitstechnik kann die rechtliche Haftung erhöhen, ohne die Sicherheit im gleichen Maß zu steigern – besonders dann, wenn die Crew zu erschöpft ist, um sie wirksam zu bedienen. Ein ausgeruhter Segler mit dem Fernglas ist womöglich sicherer unterwegs als ein erschöpfter, der mit komplexen Radarechos und der Filterung von AIS-Zielen ringt.
Das Dilemma des müden Seglers
Hier die Grundfrage, die Regel 5 offenlässt: Was ist sicherer – ein übermüdeter Segler, der formal „ununterbrochen“ Wache geht, oder ein ausgeruhter Segler, der 3 Stunden geschlafen hat?
Das Gesetz verlangt das Erste. Die Physiologie spricht dafür, dass das Zweite einer echten Notlage weit besser gewachsen ist.
Ein Segler, der seit 20 Stunden nicht geschlafen hat und mit nachlassendem Verständnis auf die Instrumente starrt, erfüllt vielleicht formal das Häkchen „Ausguck gehalten“. Tritt aber eine echte Kollisionsgefahr auf – ein dunkler Gegenstand im Wasser, ein unerwartetes Manöver eines anderen Fahrzeugs, ein Geräteausfall –, sind Reaktionszeit, Urteilsvermögen und Koordination allesamt beeinträchtigt.
Der Segler, der 3 Stunden geschlafen hat und ausgeruht ein Radarziel in 5 nm Entfernung entdeckt, hat deutlich bessere Chancen, wirksam auszuweichen – obwohl er mit der Schlafpause gegen Regel 5 verstoßen hat.
Wie sähe ein realistischer Maßstab aus?
Regel 5 muss die physiologischen Grenzen des Freizeitsegelns mit kleiner Crew anerkennen. Ein ehrlicherer Maßstab könnte so aussehen:
- Ruhebedarf anerkennen: „Ausguck ist zu halten, außer wenn die Crew für den sicheren Betrieb Ruhe braucht.“
- Technisch gestützte Wache: anerkennen, dass automatische Kollisionswarnsysteme (Radar-/AIS-Alarme) für Einhand- und knapp besetzte Crews die einzige praktikable Lösung sind
- Risikobasierter Ansatz: höhere Anforderungen an den Ausguck in stark befahrenen Gewässern, geringere auf offener See
- Crew berücksichtigen: rechtliche Maßstäbe, die Größe und Erfahrung der Besatzung einbeziehen
Bis die Regeln sich ändern …
Freizeitsegler stehen vor einem unauflösbaren Widerspruch: eine Regel befolgen, die physiologisch nicht zu erfüllen ist – oder hinnehmen, dass sie formal verstoßen, sobald sie ruhen.
Die wirkliche Lösung für mehr Sicherheit liegt nicht darin, so zu tun, als könnten Menschen tagelang ununterbrochen wachsam bleiben. Sie liegt in Systemen, die mit den menschlichen Grenzen arbeiten: automatische Wachalarme, vernünftige Ruhepläne und ein Crew-Management, das die geistige Leistungsfähigkeit über die reine Regelkonformität stellt.
Denn der erschöpfte Segler, der sich verzweifelt wachhält, um Regel 5 zu genügen, ist weit gefährlicher als der ausgeruhte, der geschlafen hat, als es nötig war, und mit klarem Kopf erwacht, um einer echten Notlage zu begegnen.
Das Gesetz sagt „jederzeit“. Die Biologie sagt „das ist unmöglich“. Kluge Segler hören auf die Biologie.
Weiterführende Informationen
Forschung von Galvanic Works — zwei frei zugängliche Preprints zu Alarmmüdigkeit und kognitiver Belastung auf See.
The 3AM Report — ein kostenloses Sicherheits-Briefing darüber, was Hunderte von Unfallberichten zeigen.





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